Vererben
Die Idee der Solidarität an andere Personen weitergeben
So geht´s:Sie können Ihre treuhänderische Beteiligung an Oikocredit vererben. Es greift die gesetzliche Erbfolge oder Sie können die Weitergabe über... Weiterlesen
Sie können Ihre treuhänderische Beteiligung an Oikocredit vererben. Es greift die gesetzliche Erbfolge oder Sie können die Weitergabe über ein Testament (oder einen Erbvertrag) gestalten – zum Beispiel zu Gunsten Ihnen nahestehender Personen.
Wie auch Ihr Geld bei Oikocredit weiterwirken kann, darüber informieren wir Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Wenden Sie sich dazu an unsere Geschäftsstelle.
Den Förderkreis oder die Oikocredit Stiftung unterstützen
So geht´s:Über ein Vermächtnis im Testament können Sie auch Ihren Oikocredit Förderkreis mit einer Summe aus Ihrer... Weiterlesen
Über ein Vermächtnis im Testament können Sie auch Ihren Oikocredit Förderkreis mit einer Summe aus Ihrer Oikocredit-Beteiligung bedenken. Gleiches gilt für die Oikocredit Stiftung. Sie wurde auf Wunsch von Oikocredit-Mitgliedern eingerichtet und leistet einen dauerhaften Beitrag zu einer solidarischeren Welt.
Weitere Informationen zu den Themen Schenken, Stiften, und Vererben bei Oikocredit haben wir in der Broschüre „WeiterWirken“ für Sie zusammengestellt. Für die Gestaltung testamentarischer Regelungen empfehlen wir Ihnen die Begleitung durch einen Notar oder eine Notarin.